BHI-Finanz GmbH Versicherungsmakler in Dornburg/Westerwald

Schadenmeldung

Was tun im Schadenfall?

 

Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.

 

Haben Sie oder ein Familienmitglied einem Dritten einen Schaden zugefügt, so melden Sie uns dies bitte unverzüglich - auch wenn noch keine Schadenersatzforderungen an Sie gestellt wurden.
Nur so ist es möglich, dass wir uns sofort mit dem Geschädigten in Verbindungen setzen können, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Dabei wahren wir Ihre Interessen und prüfen jeden Haftpflichtanspruch, der gegen Sie erhoben wird.
Berechtigte Ansprüche erfüllen wir an ihrer Stelle, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.

In jedem Fall gilt  

  • Unternehmen Sie bitte alles, was zur Minderung oder Abwendung des Schadens erforderlich ist.
  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ohne Zustimmung des Versicherers ab.
  • Geben Sie alle Forderungen, die an Sie gestellt werden, sofort an uns weiter.
Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

Neu-Schaden-Meldung


 
 
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